Notfallszulassungen
Während des Jahres gibt es befristete Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, entsprechend Artikel 53 der VO (EG) Nr. 1107/2009 bei Gefahr im Verzug.
Eine Übersicht über diese Produkte findet sich im offiziellen Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit unter der vordefinierten Suchabfrage „Aufrechte Notfallzulassungen“.
In dieser Übersicht werden alle Notfallzulassungen angezeigt, in der Bio-Produktion dürfen aber nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, deren Wirkstoffe für Bio erlaubt sind.
Hier finden sich auch die genauen Indikationen (Kulturgruppe und Schadfaktor) für diese Produkte. Die meisten dieser Produkte sind zusätzlich auch in der Produktsuche der EASY-CERT services gelistet.
Für den Einsatz in der Bio-Produktion sind 2024 folgende Produkte erlaubt:
Cedomon (2807)
Cerall (2860)
Cuprozin progress (3405)
Curatio (4489)
Flowbrix (3034)
Isonet Z (4488)
Kumar (3399)
Melocont Pilzgerste (4490)
NeemAzal-T/S (2699)
Novodor FC (4492)
Piretro Verde (3380)
Quassol (4494)
Schädlingsfrei Obst & Gemüse Konzentrat (2568)
SpinTor (3296)
Spruzit Schädlingsfrei (3141)
Surround WP Crop Protectant (4200)