Bewertungskriterien für Produkte bei „biologisch gärtnern“
Die Basis für die Bewertung der Produkte sind die rechtlichen Bestimmungen für Betriebsmittel, die in der biologischen Landwirtschaft zugelassen sind, geregelt in der EU Bio-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2018/848 idgF).
Die Kriterien für „biologisch gärtnern“ gehen in einigen Punkten über die Vorgaben der EU Bio-Verordnung hinaus. So sind bei „biologisch gärtnern“ z.B. nur torffreie Erden und Substrate erlaubt. Zusätzlich beinhalten die Kriterien auch Empfehlungen für eine nachhaltige Herstellung der Produkte.
Alle bei „biologisch gärtnern“ gelisteten Produkte können auch im Biolandbau eingesetzt werden! Bei Anwendung im Profibereich müssen jedoch zusätzlich die ggf. strengeren Richtlinien der Bio-Verbände sowie bei Pflanzenschutzmitteln auch die Indikationen (Schadfaktoren, Kulturen) der Zulassung beachtet werden.
Kriterien für Pflanzenschutz bei „biologisch gärtnern“
Kriterien für Dünger und Substrate bei „biologisch gärtnern“