Rechtlicher Hintergrund
Österreichische Codex-Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung idgF
Codexrichtlinie Österreich konsolidierte Fassung
Diese Codex-Richtlinie regelt die konventionelle, gentechnikfreie Produktion. Bio-Produkte sind grundsätzlich gentechnikfrei, entsprechend der jeweils gültigen EU-Bio-Verordnung.
Diese Richtlinie stellt sicher, dass der Verbraucher Erzeugnisse erhält, bei denen in der gesamten Produktionskette vom Feld bis zum Teller keine gentechnisch veränderten Organismen (= GVOs) bzw. aus GVOs hergestellte Erzeugnisse als Lebensmittel, Futtermittel, Düngemittel, Saatgut, Mikroorganismen oder Tier verwendet werden.
Geregelt werden in der Codex-Richtlinie neben den Grundsätzen der Herstellung gentechnikfreier Lebensmittel auch die Übergangszeiten bei der Umstellung der Produktion, Kennzeichnung und Werbung sowie die Kontrolle über alle Produktionsstufen durch unabhängige Kontrollstellen.
EU-Verordnungen
Innerhalb der EU sind die beiden Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003 über genetisch veränderte Futtermittel und Lebensmittel, deren Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von entscheidender Bedeutung. Auf diese beiden Rechtstexte stützen sich die jeweiligen nationalen Standards, aber auch die EU-Bio-Verordnung.
VO (EG) 1829/2003
VO (EG) 1830/2003
„Ohne Gentechnik“ in Deutschland
Mit 1. Mai 2008 ist in Deutschland die Regelung zur Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ in Kraft getreten. Für die Auslobung der Produkte wurde ein eigenes Siegel entwickelt, das der Verband „Lebensmittel ohne Gentechnik“ (VLOG) vergibt.
EG Gentechnik Durchfuehrungsgesetz 2008